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Geschrieben von Marco Wolff
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Thursday, 4. September 2008 |
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Ist Ihr WLAN Router richtig geschüzt? Sie haften für den Missbrauch Ihres Internetanschlusses durch unbefugte Dritte!
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt das jeder der sein WLAN, durch Unterlassen der Verschlüsselung, Dritten zugänglich macht, mitverantwortlich ist für Straftaten die über seinen Internetanschluss begangen werden. In diesem Fall hatte ein PC-Benutzer eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen am Hals weil Dritte seinen Internetanschluß zum tauschen Filmen und Musikdateien missbraucht hatten. (Az. I-20 W 157/07) Hier wurde der User dann in die Störerhaftung einbezogen. Theoretisch könnte es noch schlimmer kommen! Was ist wenn Kinderpornos oder andere perverse Machenschaften über Ihren Internetanschluß verbeitet bzw. abgewickelt würden? Ebay Betrug von Ihrem Internetanschluß? Alles ist möglich mit einem ungeschützten WLAN! Drum kümmern Sie sich um eine adäquate Verschlüsselung Ihres WLANs! Mindestens WPA! Wenn Sie sich das alleine nicht zutrauen hilft der PC Doktor Bonn gerne weiter! |
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 6. September 2008 )
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